Wettbewerbsfähig und CBAM-konform bleiben
Riskieren Sie keine Aufträge. Liefern Sie CBAM-konforme Emissionsberichte, die die Anforderungen Ihrer Kunden erfüllen, und sehen Sie klar, wie sich CBAM auf Ihre Produktkosten auswirkt.
In wenigen Schritten CBAM-bereit
Unser schlanker Workflow macht die CBAM-Compliance einfach und effizient
Ihre Anlage abbilden
Bilden Sie Ihre Produktionsprozesse visuell mit unserem intuitiven Diagrammwerkzeug ab
Graue Emissionen & kostenlose Zuteilung berechnen
Automatisieren Sie die Berechnung von Emissionen und kostenloser Zuteilung – oder laden Sie einfach Ihre ausgefüllte CBAM-/EFDA-Vorlage hoch
Auf die Verifizierung vorbereiten
Erstellen Sie den Emissionsbericht Ihres Betreibers, die Zusammenfassung und den Überwachungsplan
CO₂-Bilanzierung auf Werksebene
Umfassende Emissionserfassung und automatisierte CBAM-Berechnungen im Einklang mit der Methodik des CBAM der EU
Visuelle Prozessabbildung
Vermeiden Sie komplizierte Tabellen. Bilden Sie Inputs, Produktionsprozesse und Outputs Ihrer Anlage visuell ab – für eine lückenlose Emissionserfassung.
Zentrale Emissionsfaktoren
Greifen Sie auf eine zentrale Datenbank mit Berechnungsfaktoren für Strom, Brennstoffe und Rohstoffe, CBAM-Benchmarks und Standardwerten für Vorläuferstoffe zu.
Automatisierte Berechnung von Emissionen und kostenloser Zuteilung
Automatisieren Sie die Berechnung spezifischer grauer Emissionen und der kostenlosen Zuteilung – vollständig im Einklang mit der CBAM-Methodik.

Aussagekräftige Emissions- & Kostenanalysen
Vergleichen Sie die Emissionen Ihrer Produkte mit Benchmarks – und verfolgen Sie die finanziellen Auswirkungen des CBAM auf Ihren Vertrieb.

Benchmark-Vergleiche
Vergleichen Sie die Emissionen Ihrer Produkte mit länderspezifischen Benchmarks, um Ihre CO₂-Leistung einzuordnen
Verfolgung der CBAM-Kosten
Sehen Sie sofort den CBAM-Aufschlag je Produkt und die CBAM-Abgabe für jede Ausfuhr – und verstehen Sie, wie sich das auf die Kosten Ihrer Kunden und Ihre Wettbewerbsfähigkeit auswirkt
Emissions-Hotspots erkennen
Identifizieren Sie Emissions-Hotspots und vergleichen Sie CO₂-Kosten über Lieferanten und Produkte hinweg, um Einsparpotenziale zu finden
Bereit für die Verifizierung
Bündeln Sie Ihre CBAM-Daten und bereiten Sie die für die Verifizierung nötigen Unterlagen vor.
Zentrales Datenarchiv
Halten Sie alle CBAM-relevanten Daten zentral an einem sicheren Ort – für einfache Prüfung und Verwaltung.
Verifizierungsunterlagen
Sichern Sie die erforderlichen Unterlagen für die Verifizierung: den Emissionsbericht Ihres Betreibers, dessen Zusammenfassung, einen anmelderspezifischen Nachtrag (falls zutreffend) und Ihren Überwachungsplan.
Feststellungen der Verifizierung beheben
Korrigieren Sie falsche Angaben, Nichtkonformitäten oder Verstöße, die der Prüfer festgestellt und beanstandet hat.

Sind Ihre Produkte vom CBAM der EU erfasst?
Prüfen Sie es jetzt mit unserem KN-Code-Prüfer
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf häufige Fragen zur CBAM-Compliance für Hersteller
Welche Branchen sind vom CBAM der EU erfasst?
Der CBAM erfasst derzeit Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff. Sein Anwendungsbereich beschränkt sich auf Grundstoffe und Halbzeuge, wobei auch einige Fertigwaren einbezogen sind.
Welche Pflichten haben Hersteller in der CBAM-Übergangsphase (2023-2025)?
Hersteller aus Drittländern haben nach der CBAM-Verordnung keine unmittelbaren rechtlichen Pflichten. Wenn sie sich jedoch entscheiden, in der endgültigen Phase tatsächliche Daten zu grauen Emissionen mit EU-Kunden zu teilen, müssen diese Daten von einem akkreditierten unabhängigen Prüfer verifiziert werden, um verwendbar zu sein.
Welche Pflichten haben Hersteller in der endgültigen CBAM-Phase? (Ab 2026)
In der endgültigen CBAM-Phase müssen Hersteller die Emissionsdaten verifizieren lassen, die sie mit EU-Importeuren teilen.
Gibt es eine De-minimis-Schwelle für Hersteller?
Nein, für Hersteller gibt es keine De-minimis-Schwelle. Wenn Sie CBAM-erfasste Waren an EU-Importeure liefern, die in den Anwendungsbereich des CBAM fallen, oder an andere Hersteller, die in die EU exportieren, sollten Sie unabhängig von der Menge darauf vorbereitet sein, die erforderlichen Emissionsdaten bereitzustellen.
Drohen Herstellern Sanktionen, wenn sie keine Emissionsdaten bereitstellen?
Hersteller unterliegen zwar keinen unmittelbaren rechtlichen Sanktionen nach dem CBAM, doch fehlende oder ungenaue Emissionsdaten können kommerzielle Folgen haben. EU-Importeure können auf Standardwerte zurückgreifen, die typischerweise über den tatsächlichen Emissionen liegen – das kann Ihre Produkte auf dem EU-Markt weniger wettbewerbsfähig machen.
Müssen Hersteller für die grauen Emissionen ihrer Produkte zahlen?
Nein, die finanzielle Verantwortung für graue Emissionen liegt bei den EU-Importeuren, die ab 2026 CBAM-Zertifikate kaufen müssen. Hersteller sollten jedoch bedenken: Höhere gemeldete Emissionen erhöhen die CBAM-Kosten der Importeure und können die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Produkte beeinträchtigen.
Können im Ursprungsland gezahlte CO₂-Preise angerechnet werden?
Ja. Wurde im Ursprungsland ein CO₂-Preis für die grauen Emissionen der eingeführten Waren gezahlt, kann dieser Betrag vollständig von der CBAM-Verpflichtung abgezogen werden. Sie müssen den Importeuren Nachweise über solche Zahlungen vorlegen.
Können Hersteller komplexer Waren Standardwerte für Vorläuferstoffe verwenden?
Ja, die Emissionen komplexer Waren können unter Verwendung von Standardwerten für einen oder mehrere Vorläuferstoffe berechnet werden.
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